Honorar

Hinsichtlich der Honorargestaltung existieren verschiedene Möglichkeiten und finden wir daher gerne mit Ihnen eine individuelle Lösung für Ihre Probleme.

Grundlage unserer Honorare sind der ÖRAT und die AHK.

Sind die Leistungen bereits abschätzbar, wie etwa bei der Vertragserrichtung oder –Überprüfung, kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

Ist dies nicht möglich, etwa in Gerichtsverfahren, informieren wir Sie gerne über die Berechnungsgrundlagen und die je nach Verfahrensfortgang zu erwartenden Kosten.

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